Dienstag, 25. Mai 2010

Problematische Filme



In der Schweiz war das ja immer so eine Sache mit den wegen angeblicher Gewaltverherrlichung verbotenen Filmen. Man verfuhr in der Praxis gleich wie bei den FSK-Freigaben, indem man einfach die deutschen Bestimmungen, beziehungsweise die deutsche Liste indizierter Filme, übernahm. Von Transparenz konnte dabei keine Rede sein, da der Bürger keine Möglichkeit hatte, eine verlässliche Version der Liste einzusehen, und da nach dem nebulösen Artikel 135 des Schweizer Strafgesetzbuches sogar Der König der Löwen wegen "Gewalttätigkeit gegen Tiere" theoretisch eingezogen werden könnte. Schlussendlich liegt das nämlich im persönlichen Ermessen des Richters, da solche Listen rechtlich nicht verbindlich sind. Auf gut Deutsch: In der Praxis muss man nur in wenigen Fällen damit rechnen, wegen dem Besitz oder Erwerb indizierter Filme gebüsst zu werden (beim Kauf über ricardo oder dem Import aus dem Ausland etwa), anderseits kann man aber auch nicht davon ausgehen, dass man für einen Film, der nicht auf der Liste steht, auch nicht gebüsst wird.

Wenn Sie nun hoffen, von mir zu hören, dass sich das geändert hat, muss ich sie leider enttäuschen. Allerdings hat der Schweizerische Video-Verband einen nicht zu verachtenden Schritt unternommen, um Licht in die Abgründe der modernen staatlichen Zensur zu bringen. Auf seiner Homepage findet sich neben einer offiziellen Stellungnahme neuerdings nämlich auch eine explizit schweizerische und vor allem aktuelle Liste der indizierten, bzw politisch korrekt formuliert; der "problematischen" Filme. Sie deckt sich zwar noch immer praktisch vollständig mit der deutschen Liste - so ist Peter Jacksons Splatterkomödien-Klassiker Braindead noch immer in sage und schreibe fünf verschiedenen Fassungen darauf zu finden - schafft aber immerhin ein gewisses Mass an Transparenz.

Die Liste der "problematischen Filme" in der Schweiz finden sie HIER.

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